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Jugendschutzfilter in Betriebssystemen geplant

Status: Ungelöst | Ubuntu-Version: Nicht spezifiziert
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ulinux

Anmeldungsdatum:
12. November 2023

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Möglicherweise hat es ja schon der ein oder andere davon gelesen: Es soll eine Reform des Jugendmedienschutz-Staatsvertrag geben, die Anbieter von Betriebssystemen zwingen soll, einen Jugendschutz-Filter in ihre Betriebssysteme einzubauen.

Hier gibt es einen aktuellen Entwurf für das neue Gesetz (die linke Spalte ist immer die alte und momentan gültige Version, die mittlere Spalte die geplanten Änderungen, und die Rechte Spalte beinhaltet Erläuterungen):

https://rundfunkkommission.rlp.de/fileadmin/rundfunkkommission/Dokumente/Beschluesse/Anlage_2023-05-15_RFK_TOP_1_6._MAEStV_Synopse.pdf

Dort findet man die geplanten Anforderungen in den Paragraphen §12 und §12a (auf den Seiten 17 bis 22, mittlere Spalte). Hier sind einige Beispiele:

- Beispiel 1: Die Jugendschutzeinrichtung des Betriebssystems muss (nach §12 (1), siehe Seite 19 ganz oben) sicherstellen, dass "bei Browsern, die einen offenen Zugang zum Internet eröffnen, eine Nutzung nur möglich ist, sofern sie Online-Suchmaschinen ansteuern, die über eine gesicherte Suchfunktion verfügen oder deren ungesicherter Zugang individuell und in abgesicherter Weise freigeschaltet wurde"

- Beispiel 2: §12 (4) (auf Seite 20): "In den systemeigenen Vertriebsplattformen für Apps ist sicherzustellen, dass Apps mit einer Altersangabe durch ein von der KJM anerkanntes automatisiertes Bewertungssystem einer anerkannten Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle versehen werden, die vom Betriebssystem ausgelesen werden kann."

- Beispiel 3: §12a (1) (auf Seite 21): "Anbieter von Betriebssystemen stellen abweichend von § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 sicher, dass Apps, die über ein anerkanntes Jugendschutzprogramm nach § 11 Abs. 2 oder ein geeignetes technisches oder sonstiges Mittel nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 verfügen, unabhängig von der in der Jugendschutzvorrichtung eingestellten Altersangabe zugänglich und nutzbar sind."

Mich würde mal eure Eischätzung interessieren, ob diese Anforderungen technisch überhaupt umsetzbar sind:

- Ist es überhaupt möglich, in Ubuntu bzw. Linux so eine Kontrollsystem einzurichten, das man damit bestimmte Programme (je nach eingestellter Altersstufe) blockieren oder erlauben kann?

- Woher soll das Betriebssystem im Fall von Beispiel 1 wissen, ob eine App überhaupt ein Browser ist, und dann auch noch ob der Browser eine Suchmaschine mit "gesicherter Suchfunktion" ansteuert?

- Sind Ubuntus Software Store bzw. apt nicht Ubuntus systemeigene Vertriebsplattform für Apps? Aus Beisiel 2 würde dann ja möglicherweise folgen, dass Canonical beide mit einem automatisierten Bewertungssystem versehen muss. Wäre das technisch überhaupt möglich?

- Woher sollte das Betriebssystem im Fall 3 erkennen können, ob eine App ein "anerkanntes Jugendschutzprogramm" enthält?

Ich habe da die Sorge, dass Canonical einfach den Vertrieb von Ubuntu in Deutschland stoppt, und z.B. auch den Zugang zu Updates oder apt via Geoblocking verhindert.

Glaubt ihr, dass das passieren könnte? Und falls ja, könnte man dann möglicherweise noch mit VPN Ubuntu weiter nutzen?

Ich würde mich bezüglich meiner Fragen über eure Einschätzung freuen.

tomtomtom Team-Icon

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22. August 2008

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ulinux schrieb:

Mich würde mal eure Eischätzung interessieren, ob diese Anforderungen technisch überhaupt umsetzbar sind

Erfahrungsgemäß kannst du davon ausgehen, dass Politiker sich mit solchen Dingen wie technischer Machbarkeit nicht befassen (aktuelles Beispiel mal wieder König Markus I.). Und wenn doch lassen sie sich Gutachten dazu erstellen, die sie dann ignorieren, wenn die Ergebnisse nicht ihren Wünschen entsprechen (siehe DE-Mail, Elektronisches Anwaltspostfach etc. pp.).

- Ist es überhaupt möglich, in Ubuntu bzw. Linux so eine Kontrollsystem einzurichten, das man damit bestimmte Programme (je nach eingestellter Altersstufe) blockieren oder erlauben kann?

In der Theorie sicher. Nur ist das bei freier Software ja "problematisch", dass diese verändert werden kann.

- Woher soll das Betriebssystem im Fall von Beispiel 1 wissen, ob eine App überhaupt ein Browser ist, und dann auch noch ob der Browser eine Suchmaschine mit "gesicherter Suchfunktion" ansteuert?

Ich schätze mal, so da überhaupt jemand über technische Machbarkeit nachgedacht hat, stellt man sich da was verdongeltes, "zertifiziertes" vor.

- Sind Ubuntus Software Store bzw. apt nicht Ubuntus systemeigene Vertriebsplattform für Apps?

Was konkret wird denn da vertrieben? Und im Snap-Store findest du haufenweise Fremdanbieter.

- Woher sollte das Betriebssystem im Fall 3 erkennen können, ob eine App ein "anerkanntes Jugendschutzprogramm" enthält?

Vermutung: App braucht dann eine "Zertifizierung" und es wird nur geprüft, ob die eine hat.

Ich habe da die Sorge, dass Canonical einfach den Vertrieb von Ubuntu in Deutschland stoppt

Welchen Vertrieb?

und z.B. auch den Zugang zu Updates oder apt via Geoblocking verhindert.

Du meinst die TU Dresden, der Standardeintrag des Spiegelservers deutsch lokalisierten Installationen, blockt dann alle Anfragen aus Deutschland?

Und vorsichtshalber alle anderen Spiegelserver weltweit machen das dann auch, weil ein paar Politiker, die überhaupt keinen Einfluss auf die weltweiten Gesetzeslagen haben, das sich so vorstellen? 😉

Mylin

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23. Juli 2024

Beiträge: 371

... Anbieter von Betriebssystemen, die von Kindern und Jugendlichen üblicherweise genutzt werden im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6, stellen sicher, ...

Dazu zählt Linux sicherlich nicht.

tomtomtom Team-Icon

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Anmeldungsdatum:
22. August 2008

Beiträge: 55572

Mylin schrieb:

Dazu zählt Linux sicherlich nicht.

Doch, schon, nur eher in Form von Android. 😉

Mylin

Avatar von Mylin

Anmeldungsdatum:
23. Juli 2024

Beiträge: 371

tomtomtom

Doch, schon, nur eher in Form von Android. 😉

... der Gaul ist gesattelt. 😎

Abwandlung des Linux-Kernel, der speziell für die Bedürfnisse von Android entwickelt wurde, er enthält Änderungen und Erweiterungen um die spezifischen Anforderungen von Android-Geräten zu erfüllen. 🤓

noisefloor Team-Icon

Anmeldungsdatum:
6. Juni 2006

Beiträge: 29567

Hallo,

Sind Ubuntus Software Store bzw. apt nicht Ubuntus systemeigene Vertriebsplattform für Apps?

Nee, das besteht wohl in Teilen eine größere Verständnislücke deinerseits: apt ist die Paketverwaltung allgemein. Du kannst selber beliebigen Paketquellen einbinden und löschen. Es gibt halt Paketquellen für Ubuntu auf diversen Servern weltweit und der größere Teil der Server wird nicht von Canonical betrieben. Wenn dir danach ist, eigene Paketquellen für Ubuntu anzubieten mit ggf. modifizierten Paketen → kannst du machen.

Ubuntu Software und die diversem Inkarnationen davon sind auch nur Frontends für diverse Paketverwaltungssysteme. Das einzige, was Canonical unter Kontrolle hat, ist snapcraft.io, die zur Zeit einzige Quelle für snaps. Da besteht aber immer noch die Option, keine Software daraus zu installieren.

Ist es überhaupt möglich, in Ubuntu bzw. Linux so eine Kontrollsystem einzurichten, das man damit bestimmte Programme (je nach eingestellter Altersstufe) blockieren oder erlauben kann?

Da andere unixoide Betriebssysteme wie MacOS, iOS und Android das auch hinbekommen, sollte das mit Linux grundsätzlich auch technisch kein Problem sein. Aufgrund der Zersplitterung der Linux Community kann man aber davon ausgehen, dass es mindestens zwei, wenn nicht mehr, "Lösungen" dafür geben wird, wenn es halt welche geben muss.

Da Linux auf dem Desktop aber so gut wie keine Marktrelevanz hat ist die Frage, ob sich am Ende überhaupt irgendwer für Linux interessiert.

Gruß, noisefloor

user_unknown

Avatar von user_unknown

Anmeldungsdatum:
10. August 2005

Beiträge: 17630

ulinux schrieb:

- Beispiel 1: Die Jugendschutzeinrichtung des Betriebssystems muss (nach §12 (1), siehe Seite 19 ganz oben) sicherstellen, dass "bei Browsern, die einen offenen Zugang zum Internet eröffnen, eine Nutzung nur möglich ist, sofern sie Online-Suchmaschinen ansteuern, die über eine gesicherte Suchfunktion verfügen oder deren ungesicherter Zugang individuell und in abgesicherter Weise freigeschaltet wurde"

Als Browser kommen primär Firefox u. Chromevarianten in Frage sowie Opera, textbasierte Browser wie lynx und möglicherweise jüngere Neuentwicklungen.

Firefox hat eine sichere Suchfunktion. Chrome, soweit ich mich erinnere, auch.

Die lässt sich vom Benutzer abschalten, aber dazu steht in dem Absatz nichts. Ansonsten kann man mit sudo wahrscheinlich eine Änderung der Konfiguration soweit erschweren, dass dies für viele Kinder eine größere Hürde wird. Um Jugendliche, die hartnäckig genug suchen und ausprobieren, im Sandkasten festzuzurren, wird es schwieriger - dazu muss man den Rettungsmodus versperren und da wird es dann mehr zur Hürde für den Erziehungsberechtigten auch Seitenwege abzuschotten, wie die Installation ins eigene Homeverzeichnis, wenn man den Rechner nicht weitgehend unbenutzbar macht.

In den Anmerkungen zu Betriebssystemen steht:

Erfasst werden sollen „Grund-/Basisbetriebssysteme“, da sie auf den meisten von Kindern und Jugendlichen genutzten Geräten verwendet werden (die Festlegung erfolgt durch KJM gem. § 12 Abs. 1, § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr.

6).

Durch die Eingrenzung auf solche Betriebssysteme, die Zugang zu Angeboten nach Nr. 1 dienen, werden z.B. Betriebssysteme zur Steuerung anderer technischer Geräte (Kühlschränke, Glühbirnen) ausgeschlossen.

Das interpretiere ich so, dass typische Linuxdistributionen klar darunter fallen, wenn sie für ein System mit Tastatur/Maus und Bildschirm konzipiert sind.

- Beispiel 2: §12 (4) (auf Seite 20): "In den systemeigenen Vertriebsplattformen für Apps ist sicherzustellen, dass Apps mit einer Altersangabe durch ein von der KJM anerkanntes automatisiertes Bewertungssystem einer anerkannten Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle versehen werden, die vom Betriebssystem ausgelesen werden kann."

Als Vertriebsplattformen für Ubuntu würde ich Apt, Synaptic und snap betrachten. Dann gibt es noch etwas Appstoreähnliches, das mir aber nicht vertraut ist.

Diese Programme müssten dann auslesen können, ab welchem Alter das jeweilige Programm zugelassen ist und im System müsste für die Programme hinterlegt sein, welcher User wie alt ist oder in welche Alterskategorie er fällt.

Ich weiß nicht, ob die FSK auf Zuruf jede Software prüft, die man ihr schickt oder welchen Prozess eine Software dort durchläuft. Ein automatisiertes Bewertungssystem? Vermutlich ist der Kern der Sache eine Tabelle, in der der Name des Programms mit einem "frei ab x Jahren" in den Ländern y und z verbunden ist. Aber automatisiert auf Gewalt, Glücksspiel und Pornografie testen (habe ich was vergessen?)?

- Beispiel 3: §12a (1) (auf Seite 21): "Anbieter von Betriebssystemen stellen abweichend von § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 sicher, dass Apps, die über ein anerkanntes Jugendschutzprogramm nach § 11 Abs. 2 oder ein geeignetes technisches oder sonstiges Mittel nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 verfügen, unabhängig von der in der Jugendschutzvorrichtung eingestellten Altersangabe zugänglich und nutzbar sind."

Das verstehe ich so, dass ein Biologieunterrichtsprogramm eine eigene Altersverifizierung machen könnte, und je nach Alter des Users auch die menschliche Fortpflanzung en detail und bebildert darstellt, und da es das überwacht, als Ganzes vom Betriebssystem installiert werden kann/soll/muss.

Oder es ist vielleicht so gemeint: Das Betriebssystem arbeitet vielleicht mit einer Blacklist von URLs oder Inhalten, aber um overblocking zu verhindern reicht das nicht, sondern ausdrücklich freigegebene und mit Prüfsiegel xy versehene Inhalte müssen dennoch zugänglich sein, beispielsweise medizinische Bilder des menschlichen Körpers oder geschichtliche Fakten zu Krieg und Propaganda oder Glücksspiele, deren Gewinn gemeinnützigen Zwecken zufließt.

Mich würde mal eure Eischätzung interessieren, ob diese Anforderungen technisch überhaupt umsetzbar sind:

- Ist es überhaupt möglich, in Ubuntu bzw. Linux so eine Kontrollsystem einzurichten, das man damit bestimmte Programme (je nach eingestellter Altersstufe) blockieren oder erlauben kann?

Logisch.

- Woher soll das Betriebssystem im Fall von Beispiel 1 wissen, ob eine App überhaupt ein Browser ist, und dann auch noch ob der Browser eine Suchmaschine mit "gesicherter Suchfunktion" ansteuert?

Zum Beispiel, in dem man eine Whitelist pflegt.

- Sind Ubuntus Software Store bzw. apt nicht Ubuntus systemeigene Vertriebsplattform für Apps? Aus Beisiel 2 würde dann ja möglicherweise folgen, dass Canonical beide mit einem automatisierten Bewertungssystem versehen muss. Wäre das technisch überhaupt möglich?

Ich verstehe den Abschnitt anders:

Original: "In den systemeigenen Vertriebsplattformen für Apps ist sicherzustellen, dass Apps mit einer Altersangabe durch ein von der KJM anerkanntes automatisiertes Bewertungssystem einer anerkannten Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle versehen werden, die vom Betriebssystem ausgelesen werden kann."

Gekürzt: "In den Vertriebsplattformen für Apps ist sicherzustellen, dass Apps mit einer Altersangabe versehen werden, die vom Betriebssystem ausgelesen werden kann."

Das automatisierte Bewertungssystem (v.d. KJM anerkannt) gehört/wird betrieben von einer Einrichtung der FSK. Die sagt "ab 14" und das Betriebssystem muss das dann umsetzen können.

- Woher sollte das Betriebssystem im Fall 3 erkennen können, ob eine App ein "anerkanntes Jugendschutzprogramm" enthält?

Es schaut in der Liste nach.

Ich habe da die Sorge, dass Canonical einfach den Vertrieb von Ubuntu in Deutschland stoppt, und z.B. auch den Zugang zu Updates oder apt via Geoblocking verhindert.

Eher kaum. Ich glaube als Marktplatz zählt Deutschland hinter den USA zu den größten Usern, einerseits, andererseits ist das vielleicht die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die dann viele Nachbarländer ähnlich handhaben.

Wasserdicht kann man ein System schlecht verrammeln. Man kann aber Hürden einziehen, die es Kindern/Jugendlichen erschweren, besagte Inhalte aufzusuchen. Ob man Jugendliche in der Pubertät von Pornographie fernhalten soll, darüber kann man unterschiedlicher Ansicht sein, aber dass 8jährige nicht zufällig drauf stoßen halte ich schon für im Prinzip wünschenswert.

Ich schätze, es ist hier auch ähnlich wie beim Zugang zu Alkohol und Tabak. Das kann man auch nicht wasserdicht unterbinden, aber man kann Hürden errichten.

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user_unknown schrieb:

Als Browser kommen primär Firefox u. Chromevarianten in Frage sowie Opera

Opera ist doch eine Chrome- bzw. Chromium-Variante. 😉

user_unknown

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tomtomtom schrieb:

user_unknown schrieb:

Als Browser kommen primär Firefox u. Chromevarianten in Frage sowie Opera

Opera ist doch eine Chrome- bzw. Chromium-Variante. 😉

Wenn Du das sagst. ☺

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18. Oktober 2016

Beiträge: 18245

Mylin schrieb:

... Anbieter von Betriebssystemen, die von Kindern und Jugendlichen üblicherweise genutzt werden im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6, stellen sicher, ...

Dazu zählt Linux sicherlich nicht.

Vielleicht bald schon, wenn sich da rumspricht, dass man damit Schmuddelkram angucken kann.

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