Vorneweg, ich bin kein Rechtsanwalt 😉
Wenn "offen" versprochen wurde, bezieht sich das erst mal nur auf genau diese eine Version und nicht auf neuere Versionen. Wenn also Programm 1.2 als offen beworben wird, kann niemand den Hersteller belangen, wenn Programm 1.2.1 oder Programm 1.3 es nicht mehr sind, weil er die Lizenz geändert hat. Ausser eventuell, er bewirbt das weiterhin.
Wobei noch anzumerken ist, das "offen" ein recht schwammiger Begriff ist. Was ist genau "offen"? Ist "offen" noch "offen" wenn ⅛ geschlossen ist, wenn ⅜, ⅝ geschlossen ist? Ist "offen" nur wenn man Zugriff auf die Sourcen hat? Oder ist "offen" schon, wenn das Programm mehr als ein Format lesen kann? Man müsste eben genau in die Lizenzvereinbarungen schauen. Vermutlich dürften bei jedem Update auch neue Lizenzvereinbarungen gekommen und akzeptiert worden sein.
Bei kommerzieller Software bist du eben auf den Hersteller angewiesen, daß der nicht einfach bei einer neuen Version ein Feature entfernt, die Lizenz ändert oder Extras zusätzlich kostenpflichtig macht (kommt oft genug vor). Macht er das doch, hat man Pech, weil er es eben darf, ist ja "seins".
Ich denk mal, ihr habt da nicht viele Chancen das in eurem Sinne "offen" für alle Zeit zu erzwingen. Aber richtige Auskunft kann euch da nur ein guter Rechtsanwalt geben…