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Darf "offene" Software geschlossen werden?

Status: Ungelöst | Ubuntu-Version: Nicht spezifiziert
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wolfi99

Anmeldungsdatum:
10. Februar 2010

Beiträge: 290

Hallo,

ich hätte mal eine Frage:
Wir benutzen ein komplexes Programm, welches vor 1-2 Jahren als offen beworben wurde. Es handelt sich um ein kommerzielles Programm - also nicht Open-Source.
Nun ist es so, dass dieses Programm stückweise geschlossen wird - die Nutzung von externen Daten wird mittlerweile z.T. komplett unterbunden.

Ist es denn grundsätzlich rechtens, ein Programm/System als offen zu bewerben und im Zuge von Updates zu schließen?

Das Argument "offen" war für uns mit kaufentscheidend. Sind hier rechtliche Schritte möglich?

Vielen Dank für eure Einschätzung

glasenisback

Avatar von glasenisback

Anmeldungsdatum:
20. November 2011

Beiträge: 1603

<q>Es handelt sich um ein kommerzielles Programm - also nicht Open-Source.</q> Da hast du deine Antwort. Der Hersteller kann quasi mit seiner Software machen was er will.

wolfi99

(Themenstarter)

Anmeldungsdatum:
10. Februar 2010

Beiträge: 290

Das ist eben die Frage.
Es wurde als "offen" beworben. Soweit ich weiß, ist jede Firma verpflichtet, Werbeversprechungen auch einzuhalten.
Wie sieht das hier aus? Darf man so etwas dann nach dem Kauf ändern - also die versprochene Eigenschaft "offen" schließen?

Ich darf ja auch kein Auto mit CD-Radio verkaufen und beim nächsten "Update" der Software den den CD-Schacht deaktivieren???

Antiqua Team-Icon

Avatar von Antiqua

Anmeldungsdatum:
30. Dezember 2008

Beiträge: 4538

Vorneweg, ich bin kein Rechtsanwalt 😉

Wenn "offen" versprochen wurde, bezieht sich das erst mal nur auf genau diese eine Version und nicht auf neuere Versionen. Wenn also Programm 1.2 als offen beworben wird, kann niemand den Hersteller belangen, wenn Programm 1.2.1 oder Programm 1.3 es nicht mehr sind, weil er die Lizenz geändert hat. Ausser eventuell, er bewirbt das weiterhin.

Wobei noch anzumerken ist, das "offen" ein recht schwammiger Begriff ist. Was ist genau "offen"? Ist "offen" noch "offen" wenn ⅛ geschlossen ist, wenn ⅜, ⅝ geschlossen ist? Ist "offen" nur wenn man Zugriff auf die Sourcen hat? Oder ist "offen" schon, wenn das Programm mehr als ein Format lesen kann? Man müsste eben genau in die Lizenzvereinbarungen schauen. Vermutlich dürften bei jedem Update auch neue Lizenzvereinbarungen gekommen und akzeptiert worden sein.

Bei kommerzieller Software bist du eben auf den Hersteller angewiesen, daß der nicht einfach bei einer neuen Version ein Feature entfernt, die Lizenz ändert oder Extras zusätzlich kostenpflichtig macht (kommt oft genug vor). Macht er das doch, hat man Pech, weil er es eben darf, ist ja "seins".

Ich denk mal, ihr habt da nicht viele Chancen das in eurem Sinne "offen" für alle Zeit zu erzwingen. Aber richtige Auskunft kann euch da nur ein guter Rechtsanwalt geben…

Ribiku_Sith

Avatar von Ribiku_Sith

Anmeldungsdatum:
26. April 2012

Beiträge: 137

Hallo,

ich bin auch kein Rechtsanwalt, jedoch denke ich, das Antiqua vollkommen recht hat.

Jedoch noch als Tipp, die Lizenz prüfen ob dort ggf. noch etwas von Belang steht, den das ist so zu sagen der Vertrag zwischen euch.

Gruß

Ribiku

wolfi99

(Themenstarter)

Anmeldungsdatum:
10. Februar 2010

Beiträge: 290

Hallo Antiqua,

zuerst mal danke für deine Antwort. Wie gewohnt aufschlussreich 😉

Es handelt sich hier um einen "Reseller" (wenn man das bei Software so bezeichnet). Das eigentliche Programm wäre offen, wurde aber vom Verkäufer inzwischen duch eine Kontrolle der Verzeichnisse geschlossen. Da möchte jemand sein eigenes Zubehör verkaufen. Problematisch allerdings, da wir auf diese externen Daten aufgrund größerer Auswahl angewiesen sind.
Veränderte Lizenzvereinbarungen sind mir nicht bekannt, allerdings hast du recht, dass hier wohl die Definitionsfrage von "offen" das Problem ist. Das fertige Ausgabeformat ist nämlich sehr wohl offen.

Ich denke, in diesem Fall wäre wohl "Lobbyarbeit" der richtige Weg, falls Verhandlungen kein Ergebnis mehr bringen.
Leider existiert hier keine Open-Source-Lösung...

k1l

Avatar von k1l

Anmeldungsdatum:
22. September 2006

Beiträge: 1253

also so blind im dunkeln geraten:
nur weil es einen offenen Standard als Ausgabeformat nutzt muss es nicht offen sein.

Wenn das allerdings ein Aufbau auf offenen Programmen ist, könnte man nachprüfen, ob die Lizenzen der Orginalsoftware sowas zulässt. (Als Beispiel mal Linksys, die ihre Routersoftware öffnen mussten, weil sie iptables nutzten und das unter der GPL steht.)

Aber so ganz ohne Ansatzpunkt kann man da nur sagen: Frag einen Anwalt, das scheint ja da echt um Kohle zu gehen.

user_unknown

Avatar von user_unknown

Anmeldungsdatum:
10. August 2005

Beiträge: 17630

Ich weiß auch nicht, was 'offen' hier heißen soll, wenn nicht 'quelloffen' oder 'offen für eigene Veränderungen'.

Ich könnte mir vorstellen dass es einen Unterschied macht, ob die Updates ohne Nachfrage installiert wurden oder mit, und wenn mit Nachfrage, ob man das Programm in der alten Version hätte weiternutzen können.

Da Software nicht verschleißt ist nicht einzusehen, wieso nach einer Gewährleistungspflicht von 2 Jahren z.B. ein Programm die Arbeit einstellen sollte. Außer soetwas war ausdrücklich angekündigt, weil etwa auf dem Server des Herstellers (oder Resellers) Teile vorgehalten werden müssen, und dieser das nicht mehr tun will.

Die genauen Vertragsbedingungen und die Werbeaussage sollten auf jeden Fall nochmal studiert werden. Wenn es sich lohnt würde ich auch zum Anwalt gehen. Es kann aber auch sinnvoll sein leise beim Hersteller auf Widersprüche hinzuweisen - vielleicht kommt er ja entgegen, wenn er hoffen kann, dass sich dies als Kulanz ohne Einräumen eines Rechtsanspruchs bla, bla...

wolfi99

(Themenstarter)

Anmeldungsdatum:
10. Februar 2010

Beiträge: 290

Also die Lizenzen werden wir überprüfen lassen. Soweit ich weiß, wird das Thema dort jedoch (bewusst?) ausgeklammert.

Absehbar war diese Entwicklung beim Kauf jedenfalls nicht, im Gegenteil.
Der "leise" Weg wurde bereits genommen, was uns nun erneute Diskussionen beschert... Wir benötigen endlich eine dauerhafte Lösung. Da ich privat als Linux-User Verfechter von offenen Standards bin, ärgert mich diese Entwicklung natürlich besonders.

Danke für eure Einschätzung, mich haben mal ein paar unabhängige Meinungen interessiert. Etwas (Fach)-Presse kann hier evtl. auch nicht schaden.

Das_Wort

Anmeldungsdatum:
23. Dezember 2009

Beiträge: 5269

Als Urheber hält man das Urheberrecht, dass heißt man darf mit dem Code alles machen was man möchte. Dazu zählt auch die Duallizensierung. Dass heißt ein Hersteller kann etwas als GPL veröffentlichen, aber zum Beispiel einem Hardware-Hersteller unter einer anderen Lizenz die Software lizenzieren. Vielleicht weil die Software z.B. mit Hardware verkauft werden soll.

Arbeiten mehrere an dem Projekt, auch Personen die nicht bei der Firma sind und daher ihr das Urheberrecht *übertragen*, dann wird das Ganze schwieriger. Dann muss für die Duallizenzierung entweder das Einverständnis des/der entsprechenden Entwickler eingeholt oder Teile müssen entfernt werden (oder neu implementiert).

Wenn es sich um Dualizenzierung als Stratigie zum Schließen einer Software handelt dann ist das der Angriffpunkt, falls da geschlammpt wurde.

Bei Copyright ist das aber anders, da dort das Copyright übertragen werden kann. Beim Urheberrecht geht das nicht, dort kann man nur das Nutzungsrecht abtreten. Inwieweit das Urheberrecht bei Angestellten noch bei der Person liegt oder bei der Firma kann ich nicht sagen, da fehlt mir der Überblick.

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