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Wiki/Weiternutzung

Status: Gelöst | Ubuntu-Version: Nicht spezifiziert
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Dieses Thema ist die Diskussion des Artikels Wiki/Weiternutzung.

Dee Team-Icon

Avatar von Dee

Anmeldungsdatum:
9. Februar 2006

Beiträge: 20087

Ein paar Sachen zum Artikel:

1. Einmal ein Typo mit "ubunuusers.de".

2. Und OpenSLX nutzt kein Wiki mehr von uns, oder?

3. Der Link auf das Kleinzitat liefert bei mir nur eine Seite mit News.

4. Dass die Screenshots nicht unter CC-Lizenz liegen (sollen), ist mir neu und vor allem auf der Lizenzseite nicht ersichtlich. Sowas muss auf der Lizenzseite stehen und nicht nur auf einer weitere Seite im Wiki.

Hab nur grob drübergeschaut.

Gruß Dee

lionlizard

Avatar von lionlizard

Anmeldungsdatum:
20. September 2012

Beiträge: 6244

Dee schrieb:

3. Der Link auf das Kleinzitat liefert bei mir nur eine Seite mit News.

Der Link müsste wohl jetzt http://www.irights.info/meine-worte-deine-worte-2 lauten. Sieht aus, als hätten die die Seite umgebaut.

aasche

Anmeldungsdatum:
30. Januar 2006

Beiträge: 14259

Dee schrieb:

Ein paar Sachen zum Artikel:

Punkte 1-3 sind erledigt.

4. Dass die Screenshots nicht unter CC-Lizenz liegen (sollen), ist mir neu und vor allem auf der Lizenzseite nicht ersichtlich. Sowas muss auf der Lizenzseite stehen und nicht nur auf einer weitere Seite im Wiki.

Der Punkt ist tatsaechlich unklar. Mal abwarten, was andere dazu sagen.

gulwop Team-Icon

Ehemalige

Anmeldungsdatum:
20. März 2013

Beiträge: 1475

Aufgrund fehlender Bearbeitungsrechte setze ich das in die Diskussion:

"Diese kann man einsehen, in dem man den Link..." (2. Satz des Artikels)

muss heißen: "Diese kann man einsehen, indem man den Link..."

aasche

Anmeldungsdatum:
30. Januar 2006

Beiträge: 14259

gulwop schrieb:

muss heißen: "Diese kann man einsehen, indem man den Link..."

done.

Dee Team-Icon

(Themenstarter)
Avatar von Dee

Anmeldungsdatum:
9. Februar 2006

Beiträge: 20087

Danke aasche.

Kläre das mal wegen der Lizenz. Immerhin entstand der Absatz nicht mehr unter meiner Wiki-Hoheit, sodass ich meine Hände in Unschuld waschen kann. ☺

Gruß Dee

Matthias Team-Icon

Avatar von Matthias

Anmeldungsdatum:
25. Juni 2006

Beiträge: 1257

aasche hat mich per Mitteilung zur Stellungnahme aufgefordert, weil ich den Teil Wiki/Weiternutzung (Abschnitt „Screenshots“) damals verfasst habe.

Dee schrieb:

Dass die Screenshots nicht unter CC-Lizenz liegen (sollen), ist mir neu und vor allem auf der Lizenzseite nicht ersichtlich.

Die Seite http://ubuntuusers.de/lizenz/#Abweichende-Lizenzen stammt nicht von mir und ist in der Tat unvollständig. Ihr könnt Screenshots nicht unter eure eigene Lizenz stellen. Sie unterliegen dem Urheberrecht desjenigen, der die Software und damit auch die Oberfläche entwickelt hat. Ihr selbst habt nur einen Knopf gedrückt. https://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Screenshots

Matthias Team-Icon

Avatar von Matthias

Anmeldungsdatum:
25. Juni 2006

Beiträge: 1257

lionlizard schrieb:

Dee schrieb:

3. Der Link auf das Kleinzitat liefert bei mir nur eine Seite mit News.

Der Link müsste wohl jetzt http://www.irights.info/meine-worte-deine-worte-2 lauten. Sieht aus, als hätten die die Seite umgebaut.

Eventuell wäre ein Hinweis auf Bildzitat besser geeignet.

Dee Team-Icon

(Themenstarter)
Avatar von Dee

Anmeldungsdatum:
9. Februar 2006

Beiträge: 20087

Danke, Matthias. Wenn das stimmt, wovon ich ausgehe, aber diesen deutschsprachigen Link bevorzugen würde, dann sind sehr viele Artikel bzw. Bilder im Wiki rechtlich nicht okay. Denn bei keinem Screenshot (vor allem bei proprietären Programme) steht der Urheber oder gar eine Verwendungsmöglichkeit/Lizenz dabei.

Eigentlich gilt das dann auch für Screenshots in Ikhaya und im Forum und müsste daher von der PL geklärt werden. Es wäre gut, wenn diese über den Verein einen Anwalt engagieren, der dies eindeutige klärt, was man nutzen darf und was man angeben muss, wenn man einen Screenshot von irgendwas macht. Ich kläre das mal ab.

Gruß Dee

Matthias Team-Icon

Avatar von Matthias

Anmeldungsdatum:
25. Juni 2006

Beiträge: 1257

Richtig, in der Theorie sind dies alles mögliche Urheberrechtsverletzungen, aber in der Praxis erlaubt vermutlich praktisch jeder Hersteller das Screenshots von seinen Programmen angefertigt werden dürfen, da es natürlich indirekt Reklame für das Produkt darstellt. Vermutlich interessieren sich die meisten Publisher nicht dafür. Auf der Debian Mailing-Liste wurde das ganze mal diskutiert und Konsens war, dass Screenshots freier Software unter die Bedingungen der jeweiligen Softwarelizenz fallen. Seitdem wird dies auch auf Wikimedia Commons so praktiziert. Vermutlich wurde das für https://screenshots.debian.net/ nochmal besprochen. Ich würde bevor man einen teuren Anwalt engagiert lieber nochmal in den Mailinglisten auf die Suche gehen. Als ich hier Wiki aktiv war und das Team durch Anlegen dieser Seite sensibilisiert habe, wurden bewusst für Screenshots aus Videoabspielprogrammen z.B. frei lizensierte Filme der Blender Foundation genommen und unter Screenshots von Spielen eine Art Mini-Zitat gesetzt. Vorsichtig wäre ich bei Screenshots der Firma Microsoft, die ihren Richtlinien Use of Microsoft Copyrighted Content unter anderem Diffamierung ihrer Produkte untersagt. Außerdem hatten wir uns glaube ich intern darauf geeinigt Screenshots von in Deutschland indizierten Spielen zu vermeiden, weil dies Werbung darstellen könnte.

ostcar Team-Icon

Ehemalige
Avatar von ostcar

Anmeldungsdatum:
27. Juli 2006

Beiträge: 2748

Ich meine das die Screenshots in der Art und Weise wie wir sie verwenden in den meisten Fällen unproblematisch sind.

Im Urheberrecht muss man sich zunächst immer die Frage stellen, ob ein Werk überhaupt geschützt ist, daher (beim Urheberrecht) ob die Schöpfungshöhe erreicht ist. Aus dem vom Dee zitierten Artikel geht hervor, dass bei Programmoberflächen die sogenannte kleine Münze gilt, daher die Oberfläche nur gering über dem liegen muss, wie üblicherweise eine Oberfläche aussieht. Darüber kann man jedoch streiten. Nach meiner Meinung ist eine Programmoberfläche angewandte Kunst, bei der die kleine Münze gerade nicht angewendet wird. Als Ergebnis kann man hier jedoch sagen, dass eine Programmoberfläche jedenfalls im Einzelfall Urheberrechtlich geschützt sein kann.

Auf das Verwandte Schutzrecht des § 72 UrhG kommt es hier nicht an. Ein Spielfilm ist eine Abfolge von einzelnen Bildern und somit jeder einzelne Screenshot hieraus nach § 72 UrhG geschützt. Dies gilt für Programmoberflächen jedoch nicht. Das BGH Urteil, nach dem Screenshots aus einem aus Videos geschützt sind, spielt hier daher keine Rolle.

Des weiteren kommt es für einen Screenshot nicht darauf an ob die gesamte Oberfläche die Schöpfungshöhe erreicht, sondern nur, ob der vom Screenshot abgebildete Teil der Oberfläche für sich genommen urheberrechtlich geschützt ist.

Soweit ein Urheberrechtsschutz vorliegt stellt sich die weitere Frage, ob eine Vervielfältigung und Verbreitung trotzdem zulässig ist. Bei uns dürfte meistens das Zitatrecht nach § 51 UrhG greifen. Hierbei muss man beachten, dass § 51 UrhG nicht ein Zitat im umgangssprachlichem Sinne schützt, sondern hiernach ein eigener Zitatsbegriff gilt. Pauschal gesagt gilt das Zitatrecht nicht in Fällen der Illustration (dieser Screenshot sähe hier schön aus), sondern nur in Fällen in denen das zitierte Werk als Beleg für eine eigene Aussage verwendet wird.

Gut kann man es am Artikel zu Gajim erkennen: http://wiki.ubuntuusers.de/Gajim?rev=620917 Beim ersten Screenshot könnte man darüber streiten, ob er nur zum Zwecke der Illustration vorhanden ist. Ich würde jedoch meinen, dass bei einem Artikel über ein Programm die Darstellung der Startoberfläche von Zitatrecht gedeckt sein muss. Entschärfen könnte man den Screenshot durch eine Bildunterschrift wie zum Beispiel "Die Hauptoberfläche von Gajim". Bei den weiteren Screenshots ist die Belegfunktion jedoch eindeutig. Diese belegen immer den links davon abgedruckten Text. Diese Screenshots Fallen somit unter § 51 UrhG, selbst wenn – was ich nicht glaube – die Schöpfungshöhe erreicht wäre.

Jedoch folgt aus § 51 UrhG ein anderen Problem. Zwar dürfen wir die Screenshots in den Artikeln verwenden, jedoch auch nur in diesem Zusammenhang. Durch unsere Lizenz könnte der Eindruck entstehen, dass die Screenshots auch gesondert an anderer Stelle verwendet werden können. Aus diesem Grund wäre zu überlegen, ob wir nicht auf der Lizenzseite einen Hinweis auf die Situation anbringen. Zum Beispiel "An Screenshots können Rechte des Programmherstellers vorliegen. Diese dürfen dann nach § 51 UrhG nur im Zusammenhang mit dem Artikel und nicht gesondert verwendet werden."

Matthias Team-Icon

Avatar von Matthias

Anmeldungsdatum:
25. Juni 2006

Beiträge: 1257

Gajim oder andere Open Source Software halte ich für völlig unproblematisch. Alle Gestaltungselement (Themes, Icons, ...) und die Software selbst fallen unter (im Gegensatz zur http://ubuntuusers.de/lizenz/) freie Lizenzen. Darauf würde ich in erster Linie hinweisen nicht zusätzliche Verwendungseinschränkungen durch das Standard-Urheberrecht hervorheben. Das wäre in dem Fall noch irreführender als eine illegale Umlizenzierung mit Untersagung der kommerziellen Weiterverwendung.

Dee Team-Icon

(Themenstarter)
Avatar von Dee

Anmeldungsdatum:
9. Februar 2006

Beiträge: 20087

Aus diesem Grund wäre zu überlegen, ob wir nicht auf der Lizenzseite einen Hinweis auf die Situation anbringen.

Okay, aber unter welcher Lizenz steht das Gesamtwerk, d.h. eine Wikiseite als Ganzes? Das ist mir noch nicht klar. Aktuell unterliegt kein Screenshot der CC-Lizenz, der Urheber wiederum kann nicht der Autor des Textes sein, sonst würde die CC-Lizenz gelten. Das heißt, der Urheber ist der, dessen Werk auf dem Screenshot zu sehen ist. Also müsste man diesen Urheber aber auch bei jedem Bild mit angeben.

Wenn obige Aussage nur für die Screenshots gilt, deren Abbildung eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht, nach welcher Regel wird dies dann bestimmt. Und unterliegen dann die Screenshots, deren Abbildung keinen Schöpfungshöhe erreicht, der CC-Lizenz? Wie unterscheidet man als Autor diese?

Gruß Dee

Matthias Team-Icon

Avatar von Matthias

Anmeldungsdatum:
25. Juni 2006

Beiträge: 1257

Dee schrieb:

Und unterliegen dann die Screenshots, deren Abbildung keinen Schöpfungshöhe erreicht, der CC-Lizenz?

Nein. Man kann nicht die Schranken des Urheberrechts dazu verwenden, mittels nicht mehr anwendbaren Urheberrechtsgesetzen eigene Lizenzbestimmungen zu erlassen.

Dee Team-Icon

(Themenstarter)
Avatar von Dee

Anmeldungsdatum:
9. Februar 2006

Beiträge: 20087

Dann darf ich gesamte Wikiartikel wegen der Bilder aber auch nicht unter der CC-Lizenz weitergeben, richtig, weil ja nicht alle Inhalte der CC-Lizenz unterliegen. Nur den Text könnten ich weiterverwenden und zum Beispiel verändern etc. Die Bilder nicht ...

Ich frage mich dann immer noch, was ich mit den Bildern machen darf und was nicht.

Gruß Dee

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