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Fragen zum Start eines OpenSource Projektes (Lizenz, Entwick

Status: Ungelöst | Ubuntu-Version: Nicht spezifiziert
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Jan-Nik

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Anmeldungsdatum:
22. Juli 2006

Beiträge: 427

Dee hat geschrieben:

Der Vertrieb darf was kosten aber die Software an sich nicht.

Hihi, sehr interessante Interpretation der GPL. Vor allem, wo Du die Grenze ziehst... Ist der (passwortgeschützte) kostenpflichtige Link zu einer GPL-Software schon Vertrieb oder ist das nur der Verkauf eines Programmes? *g*

Darfst du machen. Nur sobald jemand sich dadurch einmal die Software "gekauft" hat, darfst er sie kostenlos zum Download anbieten. Das ist halt der Unterschied zu normaler kommerzieller Software.

simpson-fan

Anmeldungsdatum:
29. April 2007

Beiträge: 1088

Jap, trotzdem darf _die Software_ was kosten. Der Käufer hat dann nur die Freiheit sie zu verändern oder weiterzugeben.

Dee Team-Icon

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Anmeldungsdatum:
9. Februar 2006

Beiträge: 20087

@jNa-Nik: Ich weiß. Ich will darauf hinaus, dass die Grenze zwischen Kosten für Software und Kosten für Vertreibung der Software nicht trennbar sind. Sobald Du eine Software verkaufst, musst Du sie auch vertreiben, damit sie beim Käufer ankommt. (Außer Du verkaufst leere Worthülsen...) Jedenfalls ist Deine Unterscheidung, auf die Du oben behaarst, nicht existent.

Gruß, Dee

Soxda2

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Anmeldungsdatum:
21. Januar 2008

Beiträge: 296

Das heißt also, ich kann mir beispielsweise eine Software inkl. SourceCode kaufen, darf diese dann modifizieren, vertreiben (auch weiterverkaufen?), und zum Download anbieten ?

Wenn ja: Darf ich dann auch den unveränderten SourceCode zum Download anbieten oder verkaufen ?

useYbrain

Anmeldungsdatum:
14. Januar 2007

Beiträge: 696

Soxda2 hat geschrieben:

Das heißt also, ich kann mir beispielsweise eine Software inkl. SourceCode kaufen, darf diese dann modifizieren, vertreiben (auch weiterverkaufen?), und zum Download anbieten ?

Wenn ja: Darf ich dann auch den unveränderten SourceCode zum Download anbieten oder verkaufen ?

Sofern es die Lizenz es erlaubt, ja. Beispielsweise GPL.

Grüsse
Pot

Cubitus Team-Icon

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Anmeldungsdatum:
20. Juli 2007

Beiträge: 797

Hi JoeBlack,

was du machen willst, wenn ich das richtig verstehe, ist folgendes:
→ Der Code liegt offen
→ Jeder darf Vorschläge zur Verbesserung machen
→ diese werden ausschließlich von dir eingepflegt
→ Fork's sind nicht erlaubt
→ Dein Code gehört dir

Tjo, willkommen bei Microsoft: Shared Source

giks

Anmeldungsdatum:
21. Januar 2008

Beiträge: Zähle...

Ich glaube ganz bescheiden, dass der Threadstarter praktisch nichts vom OpenSource-Gedanken verstanden hat. Empfehle Bücher wie "Just For Fun" (in dem Linus die Gründe für seine Entscheidung beschreibt und genau diese sinnlose Angst, jemand der besser ist, könnte etwas besseres aus dem Code machen und man selbst ausgebootet werden. Wo Linus heute immer noch – oder gerade erst wegen der GPL! – steht, wissen wir).

Ein solcher Protektionismus und irgendwo auch Egoismus würde ein OSS-Projekt für mich sowieso für Mitarbeit ausschließen.

p.s. ein Student, der so engstirnig ist? 🙄

Lunar

Anmeldungsdatum:
17. März 2006

Beiträge: 5792

Jan-Nik hat geschrieben:

simpson-fan hat geschrieben:

Naja, ich glaube wir reden aneinander vorbei. Das was in dem Absatz steht ist ja genau das was freie Software ausmacht. Ob der Verkäufer der Software jetzt Geld für CD, sein Mittagessen oder die Klospühlung im Heim daheim verlangt ist egal. Software darf verkauft werden aber die Freiheiten bleiben uneingeschränkt.

Das ist genau das was ich ganz am Anfang gesagt habe: Der Vertrieb darf was kosten aber die Software an sich nicht.

Die Deutung ist falsch. Die GPL erlaubt ausdrücklich das Verkaufen der Software. Die von dir vorgeführten Zitate beziehen sich auf den Quelltext: Wenn jemand GPL-Software verkauft oder sonst wie verteilt, darf er für den Quelltext nicht noch einmal extra einen Preis verlangen, welcher über die Vertriebskosten hinaus geht. Das berührt aber keineswegs das grundsätzliche Recht, die Software weiter zu verkaufen. Ich könnte ohne Probleme eine von mir veränderte Version von Qt 4 für 1000 € weiterverkaufen, ohne das Trolltech mich dafür in irgendeiner Weise rechtlich belangen könnte. Ich bin nur verpflichtet, jedem Käufer der Quelltext zu einem Preis zu überlassen, der die Vertriebskosten des Quelltexts (also z.B. den Preis des CD-Rohlings und das Porto) übersteigt.

maces

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Anmeldungsdatum:
3. März 2007

Beiträge: 323

Hi

t'schuldige das ich den Thread aus der Versenkung hole, aber mir ist das Verständnis der GPL doch wichtig und ein neuer Thread wäre glaube ich sinnlos (ansonsten splitten).

Meine Frage bezieht sich vor allem auf Lunar's letzten Post. Wenn ich jetzt (eigene)GPL-Software verkaufe, darf ich also die kompilierte Version verkaufen, muss aber den Quelltext frei zugänglich machen? Oder wenn ich jetzt ein Programm in Python geschrieben habe, kann ich für das *.deb Geld verlangen, muss aber den Quelltext des Programmes frei zugänglich machen, also auf einer Webseite zum Download anbieten, oder der Software mitliefern, oder gedruckt als Brief, oder auf CDROM(...) (und lediglich für Brief + Briefmarke + Papier +/o. CDROM Geld verlangen) verschicken?

Wäre für antworten sehr dankbar.

maces

Lunar

Anmeldungsdatum:
17. März 2006

Beiträge: 5792

maces schrieb:

Meine Frage bezieht sich vor allem auf Lunar's letzten Post. Wenn ich jetzt (eigene)GPL-Software verkaufe, darf ich also die kompilierte Version verkaufen, muss aber den Quelltext frei zugänglich machen?

Ja. Allerdings verpflichtet dich die GPL nur, dem Lizenznehmer den Quelltext zugänglich zu machen. Sprich, wenn du dein Programm an zehn Leute verkaufst, müssen auch nur diese zehn den Quelltext erhalten. Eine generelle Veröffentlichungspflicht für den Quelltext besteht nicht. Es gilt nur: Jeder, der eine Binärversion erhält, muss auch den Quelltext erhalten.

Oder wenn ich jetzt ein Programm in Python geschrieben habe, kann ich für das *.deb Geld verlangen, muss aber den Quelltext des Programmes frei zugänglich machen, also auf einer Webseite zum Download anbieten, oder der Software mitliefern, oder gedruckt als Brief, oder auf CDROM(...) (und lediglich für Brief + Briefmarke + Papier +/o. CDROM Geld verlangen) verschicken?

Ja, so ungefähr. Der Brief ist nicht ok, weil die GPL die Auslieferung des Quelltexts in maschinenlesbarer Form verlangt. Es wäre ja schon ein bisschen heftig, den Quellcode des Kernels komplett neu einzutippern 😉

Außerdem bist du wie gesagt nicht verpflichtet, den Quellcode der allgemeinen Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Nur die Leute, die Binärversionen erhalten, haben auch Anspruch auf den Quelltext.

maces

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Anmeldungsdatum:
3. März 2007

Beiträge: 323

Hi

Danke erstmal.

Lunar schrieb:

maces schrieb:

Meine Frage bezieht sich vor allem auf Lunar's letzten Post. Wenn ich jetzt (eigene)GPL-Software verkaufe, darf ich also die kompilierte Version verkaufen, muss aber den Quelltext frei zugänglich machen?

Ja. Allerdings verpflichtet dich die GPL nur, dem Lizenznehmer den Quelltext zugänglich zu machen. Sprich, wenn du dein Programm an zehn Leute verkaufst, müssen auch nur diese zehn den Quelltext erhalten. Eine generelle Veröffentlichungspflicht für den Quelltext besteht nicht. Es gilt nur: Jeder, der eine Binärversion erhält, muss auch den Quelltext erhalten.

Oder wenn ich jetzt ein Programm in Python geschrieben habe, kann ich für das *.deb Geld verlangen, muss aber den Quelltext des Programmes frei zugänglich machen, also auf einer Webseite zum Download anbieten, oder der Software mitliefern, oder gedruckt als Brief, oder auf CDROM(...) (und lediglich für Brief + Briefmarke + Papier +/o. CDROM Geld verlangen) verschicken?

Ja, so ungefähr. Der Brief ist nicht ok, weil die GPL die Auslieferung des Quelltexts in maschinenlesbarer Form verlangt. Es wäre ja schon ein bisschen heftig, den Quellcode des Kernels komplett neu einzutippern 😉

stimmt macht Sinn. 😛

Außerdem bist du wie gesagt nicht verpflichtet, den Quellcode der allgemeinen Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Nur die Leute, die Binärversionen erhalten, haben auch Anspruch auf den Quelltext.

Das heißt also, wenn ich jetzt ein Python Programm geschrieben habe und das *.deb verkaufe, muss ich den Käufern den Quelltext zugänglich machen (z.B. als *.txt mitliefern), bin aber nicht verpflichtet, den Quellcode z.B. auf meiner Webseite (z.B. als download) zur Verfügung zu stellen? Dies wäre lediglich ein entgegenkommen meinerseits (bei communityentwiklung aber durchaus sinnvoll), oder?

maces

Lunar

Anmeldungsdatum:
17. März 2006

Beiträge: 5792

maces schrieb:

Außerdem bist du wie gesagt nicht verpflichtet, den Quellcode der allgemeinen Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Nur die Leute, die Binärversionen erhalten, haben auch Anspruch auf den Quelltext.

Das heißt also, wenn ich jetzt ein Python Programm geschrieben habe und das *.deb verkaufe, muss ich den Käufern den Quelltext zugänglich machen (z.B. als *.txt mitliefern), bin aber nicht verpflichtet, den Quellcode z.B. auf meiner Webseite (z.B. als download) zur Verfügung zu stellen? Dies wäre lediglich ein entgegenkommen meinerseits (bei communityentwiklung aber durchaus sinnvoll), oder?

Ja. Aber wenn du deine Binärversion natürlich irgendwo zum download anbietest (z.B. als Testversion in einem apt-Repo), musst du den Quellcode natürlich auch zum Download anbieten, da du ja prinzipiell gar nicht mehr weißt, wer da Käufer ist.

maces

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Anmeldungsdatum:
3. März 2007

Beiträge: 323

DANKE.

Also wäre das Angebot, den Quelltext auf der Webseite runterzuladen ja durchaus sinnvoll. Wenn ich den Quelltext jetzt online zur Verfügung stelle (also als download), muss ich ihn doch nicht mitliefern, oder? Reicht dann ein verweiß auf die Homepage?

maces

Dee Team-Icon

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9. Februar 2006

Beiträge: 20087

Ja, das reicht aus. So macht es Ubuntu ja auch. Auf den Live-CDs findest Du vorkompilierte GPL-Programme, den Quellcode findest Du aber nur (in bestimmten Repositories) im Internet.

Gruß, Dee

maces

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Anmeldungsdatum:
3. März 2007

Beiträge: 323

OK Stimmt 😉 Danke.

maces