Hallo User,
die De-Mail ist bei der Telekom abgekündigt. Danach werden wir wieder Faxen, weil Faxbericht über Zustellung möglich?
Welche alternativen Lösungen / Programme gibt es um ein Schreiben rechtssicher zu übermitteln?
Greetz
undine
Anmeldungsdatum: Beiträge: 2835 |
Hallo User, die De-Mail ist bei der Telekom abgekündigt. Danach werden wir wieder Faxen, weil Faxbericht über Zustellung möglich? Welche alternativen Lösungen / Programme gibt es um ein Schreiben rechtssicher zu übermitteln? Greetz undine |
![]() Anmeldungsdatum: Beiträge: 4212 |
Naja, noch ist das Fax rechtssicher, aber vielleicht verstößt es auch bald offiziell gegen die DSGVO: https://www.heise.de/news/Datenschutzbeauftragter-Gaengiges-Faxen-nicht-mit-der-DSGVO-vereinbar-6194254.html |
(Themenstarter)
Anmeldungsdatum: Beiträge: 2835 |
*wow Da bin ich ja voll in Zeit. Welche Lösungen gibt es? |
Supporter, Wikiteam
Anmeldungsdatum: Beiträge: 16818 |
Ich weiß nicht, wer auf die Idee gekommen ist, dass faxe Briefe oder sonstwas fälschungssicher sind. Ein Faxprotokoll ist in 5 min. in Word erstellt bzw. in der Telefonanlage eine passende Nebenstelle mit der Nummer des eigentlichen Empfängers eingerichtet. |
Supporter
![]() Anmeldungsdatum: Beiträge: 12070 |
Aktuell keine. Im privaten mit einem Zeugen zum Zielort fahren und persönlich übergeben. Einwerfen reicht nicht, da zugestellt erst ab dem Zeitpunkt gilt, an dem der Brief auch geöffnet wird, was du nicht nachweisen kannst. Ist der Klassiker bei Kündigungen, um noch nen Monat mehr Geld zu bekommen. Unter gewissen Umständen kannst du ein Einschreiben (mit Rückantwort) verwenden, da bei Behörden Fristen drei Tage nach Poststempel zu laufen beginnen — insofern sich das nicht wieder geändert hat. Ein Fax-Sendebericht ist übrigens fast nie ein zulässiger Nachweis. Für alles ohne Fristen / Zeitdruck: Einschreiben. |
Anmeldungsdatum: Beiträge: 10978 |
|
Anmeldungsdatum: Beiträge: 611 |
Bei der rechtssicheren Kommunikation gibt es aus meiner Sicht folgende wesentliche Aspekte:
Zu 1: Die Zustellung per Papier-Post hat hier bereits ein paar Jahre mehr Erfahrung und die Form des Einschreibens (mit Rückantwort) implementiert. Eine SMTP eMail kann die Auslieferung der Mail nicht garantieren. Nach dem Versenden irrt eine Mail über verschiedene MTA und kommt zum Empfänger (wenn seine eMail existiert, das Postfach nicht voll ist usw). Eine Information über eine gesicherte Zustellung kann der Sender nur erhalten, wenn der Empfänger eine Zustell- bzw. Lesebestätigung versendet. Das Problem der rechtssicheren Zustellung hat die De-Mail versucht ansatzweise zu lösen. Beim Fax gibt es ein Sende- und Empfangsprotokoll, das aber auch leicht gefälscht werden kann. Da die Gerichte in der Regel aber wenig von Technik verstehen (wollen), werden diese "Belege" häufig noch anerkannt (z.B. BGH Urteil vom 19.02.2014 AZ: IV ZR 163/13). Wenn der Richter etwas mehr von Technik versteht werden diese Informationen aber häufig den Informationen einer normalen SMTP eMail gleich gesetzt (Anscheinsbeweis). Fazit: Sende eine normale eMail mit Bitte um Lesebestätigung oder nutze Fax und hoffe bei Problemen einen technisch unerfahrenen Richter zu bekommen. Als ultima Ratio verwende die Papierpost mit Einschreiben/Rückschein. Zu 2: Der Inhalt eines Faxes kann von jedem (der will) eingesehen und verändert werden. Es entspricht daher eine Postkarte. Hier bietet die eMail mit digitaler Signatur mehr Sicherheit gegenüber ungewollter Veränderung des Inhalts. Möchte man Inhalte schwieriger lesbar für Externe machen, so kann man diese digital verschlüsseln (entspricht einem verschlossenen Papier-Brief). Ein Problem in diesem Kontext ist, das Sender und Empfänger über digitale Zertifikate verfügen müssen, denen beide Parteien vertrauen (PGP und/oder S/MIME). Rechtsgeschäft mit einfacher Schriftlichkeit lassen normalerweise auch eine (gescannte) Unterschrift auf einem Fax und/oder eMail/PDF zu (siehe BFH, 22.6.10, 2010 VIII R 38/08). Fazit: Sende eine normale SMTP Mail mit digitaler Signatur und/oder verschlüssele die eMail (end-to-end). Als ultima Ration verwende die Papierpost mit einem Briefumschlag, der sich nicht zerstörungsfrei öffnen lässt. |
(Themenstarter)
Anmeldungsdatum: Beiträge: 2835 |
Hallo Users, dann gibt zur Zeit also keinen De-Mail Ersatz, De-Mail-G Ausfertigungsdatum: 28.04.2011? Gerichtsvollzieher kostet, eine Eingangsbestätigung bekommt man nicht jedem Fall, bzw. wird verweigert. @shiro Verschlüsselungs- oder Signierhinweie (OpenPGP oder s/mime) helfen in meiner, dieser Anfrage nicht weiter. Greetz undine |
Supporter
![]() Anmeldungsdatum: Beiträge: 12070 |
Wenn der das zustellt, gilt es aber als zugestellt, auch wenn derjenige die Annahme verweigert, o.ä. Das kommt ganz auf deinen Verwendungszweck und den Adressaten an. Ist aber das einzig wirklich sichere Mittel, wenn du rechtlich auf die Zustellung angewiesen bist und es nicht um Post an Behörden geht. |
Anmeldungsdatum: Beiträge: 10978 |
Normalerweise greift man auf die Zustellung per Gerichtsvollzieher auch nur dann zurück, wenn das Gegenüber unkooperativ ist - gerade wenn die Zustellung zeitkritisch ist, ist eine Zustellung per Bote (der Kenntnis vom Inhalt der überbrachten Nachricht haben und die Zustellung dokumentieren sollte und dann später als Zeuge benannt werden kann) oft einfacher (da sollte man sich im Zweifelsfall von einem Anwalt beraten lassen, aber eine bestimmte Zeit nach der Zustellung reicht oft schon für einen angenommenen erfolgreichen Zugang). Die Kosten für beides sind nicht besonders hoch, wenn man sich überlegt, was für Kosten auflaufen können, wenn man Konsequenzen aus dem übermittelten Dokument auf dem Rechtsweg durchsetzen muss - das ist nur ein kleiner Bruchteil dessen, was ein Anwalt so pro Stunde abrechnen kann und was an Verfahrenskosten auf einen zukommen können. |
(Themenstarter)
Anmeldungsdatum: Beiträge: 2835 |
Tja, dann ist De-Mail immer noch die kostengünstigste Lösung um eine gerichtsfeste Eingangsbestätung zu bekommen. https://www.gesetze-im-internet.de/de-mail-g/BJNR066610011.html
Anbieter 2021 1&1 Mentana-Claimsoft T-Systems De-Mail ist abgekündigt. |