user unknown schrieb:
Wenn da normalsterbliche wie ich Zugriff darauf haben - und so sieht es ja aus. Aber bearbeiten könnte ich es da nicht?
Ich dache jetzt nur an eine Stelle wo man es verlinken könnte, nicht an einen Speicherort. 😉
Anmeldungsdatum: Beiträge: 4763 |
user unknown schrieb:
Ich dache jetzt nur an eine Stelle wo man es verlinken könnte, nicht an einen Speicherort. 😉 |
(Themenstarter)
Anmeldungsdatum: Beiträge: 17432 |
Ja, dann, dahin damit. ☺ |
Ehemaliger
Anmeldungsdatum: Beiträge: 28316 |
|
(Themenstarter)
Anmeldungsdatum: Beiträge: 17432 |
Sehr schön - vielen Dank. |
(Themenstarter)
Anmeldungsdatum: Beiträge: 17432 |
Gut Ding will Weil haben. ☺ Oder sollte ich sagen: Never ending story? Jedenfalls will ich was nachtragen, aber es erscheint kein "Bearbeiten"-Link mehr. Es ist auch von dort verschwunden, wo es war, und jetzt hier: http://wiki.ubuntuusers.de/ubuntuusers/Musterurteile |
Anmeldungsdatum: Beiträge: 1131 |
... ist in dem Urteil über "Beleidigungsfähige Gruppe, A.C.A.B. " ein heftiger, fieser Tippfehler, oder verstehe ich das nicht so ganz? |
(Themenstarter)
Anmeldungsdatum: Beiträge: 17432 |
Das Urteil ist ja nicht so kurz - könntest Du erläutern, wo Du da einen Tippfehler ausmachst? |
Anmeldungsdatum: Beiträge: 1131 |
Nach der Rechtsprechung des BGH und des BverfG (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303, 3306, sog. zweite "Soldaten sind Mörder"-Entscheidung) ist es verfassungsrechtlich zwar grundsetzlich unbedenklich, die Ehre eines Kollektivs zu schützen. Jedoch muß das Kollektiv, um beleidigungsfähig zu sein, klar abgrenzbar sein. Herabsetzende Äußerungen über überschaubar große Gruppen (wie alle Katholiken oder Protestanten, alle Gewerkschaftsmitglieder, alle Frauen) schlagen dabei "nicht auf die persönliche Ehre des einzelnen Angehörigen der Gruppe durch. überschaubar
|
(Themenstarter)
Anmeldungsdatum: Beiträge: 17432 |
Nein, das sieht mir wie ein Flüchtigkeitsfehler aus, nicht wie ein Tippfehler.
wäre ein zweiter Fehler, der aber schon krass ist, und auch kein Tippfehler. Ein Tippfehler ist es, wenn man daneben tippt, und z.B. v und b ('von hier vis dort') verwechselt. Eventuell noch das Unterschlagen einer Taste ('Unterchlagung') oder das Prellen ('Prelllen'). Das Amtsgericht wird sich so oder so über eine Korrektur sicher freuen - wir können dagegen hier recht wenig unternehmen, oder schlägst Du vor diesen Fehler kritisch zu würdigen, oder deswegen den Link zu entfernen? |
Anmeldungsdatum: Beiträge: 1292 |
Ein interessanter Beschluss. Damit könnten Delikte wie "Staatsverunglimpfung" oder auch "Widerstand gegen die Staatsgewalt" in einem völlig neuen Licht erscheinen, oder auch der Begriff der "Volksverhetzung". Die Tipper ist auch da → in der 3.Zeile "Stafbefehl" Hoppla, ist auch schon älter, das Schriftstück... Evtl. hat sich da die rechtl. Beurteilung in der Zwischenzeit geä.? Und ?, ob da evtl. das Rechtsmittel der Beschwerde genutzt wurde, ist nicht ersichtlich. Schließlich geht es um die vermutete Beleidigung eines ganzen Berufstandes+gewerblichen Vertrieb... In der Überschrift heisst es übrigens Musterurteile
|
Anmeldungsdatum: Beiträge: 1131 |
Ich habe es "Tippfehler" genannt, um möglichst wenig Unterstellung zu implizieren. Das wort "grundsetzlich" ist auch recht süß. Hat einen Verwandten: "grundgesätzlich" 😬 Alles Gute! |
(Themenstarter)
Anmeldungsdatum: Beiträge: 17432 |
Es soll hier um Urteile, die im Zusammenhang mit dem Internet stehen. gehen, wenn diese in die Liste aufgenommen werden - nicht um Rechtschreib- und sonsitge Fehler der Richter. Bitte diskutiere das anderswo. Danke. |
Anmeldungsdatum: Beiträge: 1131 |
Wer sich (s.o.) vier Zeilen lang über den Unterschied von Flüchtigkeits- und Tippfehler auslassen kann, hat offenbar hier Zeit und Raum für diese Diskussion. 😉 Ich wollte ursprünglich auf eine Mißverständlichkeit im hier verlinkten Text hinweisen, werde zur Erläuterung aufgefordert, daraufhin wie ein Kleinkind über Lappalien belehrt ... und dann wegen der erklärung meiner Wortwahl rausgeschmissen? Soll man sich denn nicht dafür interessieren, was auf der Seite mit den Musterurteilen steht? Dann sollte das mit
gekennzeichnet werden, oder so. |
Anmeldungsdatum: Beiträge: 1292 |
Braucht sich niemand nicht auf z u regen, ist ein Beschluss von einem Amtsgericht, nämlich dem Amtsgericht Tiergarten, gibt's heute noch, Kein Grundsatz- oder Musterurteil, nur ein Beschluß. Da sind Rechtschreib- und Protokoll-/Verfahrensfehler nichts ungewöhnliches, deshalb gibt es auch übergeordnete Instanzen. Ein Amtsgericht, ist sehr weit unten angesiedelt in der deutschen Gerichtsbarkeit. Nicht von umsonst wurden in diesem Jahr mehrere Amtsgerichte in Hessen einfach dichtgemacht. Allerdings findet man so einiges zu dem Beschluß, wenn man mal guggelt. Er hat die Gemüter bewegt, damals. Apropos, es gibt auch Jura-Foren und Blogs. Sehe das im übrigen auch so, wenn in einem Thread keine Diskussion zu einem Artikel stattfinden soll/darf, dann kann man das sicherlich unterbinden. Rein administrativ. |
Anmeldungsdatum: Beiträge: 9245 |
Servus ☺
Wenn es um den Artikelinhalt, also dem Text in einem UU.de- Artikel geht, wird niemand etwas gegen einen Diskussion sagen. Denn genau dazu sind die Artikeldiskussionen im Forum Rund ums Wiki ja da ☺ Diskussionen, die sich um die verlinkten Inhalte drehen, gehören hier nicht hin. Das kann man in der Lounge machen 😉 Gruß |