Das ist nicht unser Problem, weil wir diese Gesetze nicht verletzen.
https://www.prigge-recht.de/haftung-fuer-inhalte-und-links-im-internet/ (Zweiter Treffer Suchmaschine, erster war IHK, hab ich nicht angesehen).
Nach meiner ersten Einschätzung, haben wir da kein Problem. Das Erwähnen - ja sogar das Bewerben - von Software, deren Betrieb möglicherweise gegen GDPR verstößt, ist an sich nicht strafbar würde ich sagen - erst recht, seit das Warnbanner auf der Wiki-Seite steht.
Aber wir sollten erst mal die Fakten klären! Ich sehe bisher folgendes:
Die Software überträgt anonymisierte Nutzungsdaten, womit kein Verstoß gegen GDPR vorliegt, denn das kümmert sich um die Verarbeitung personenbezogener Daten (siehe GDPR).
Es wurde anscheinend der Dienstleister mixpanel.com benutzt, der das Einsammeln von Telemetrie und deren Auswertung als Dienstleistung anbietet. Anscheinend haben sie das geändert. Jedenfalls finde ich keine Referenzen zu Mixpanel mehr im Source-Code. Wenn ich das richtig sehe, ist der Code hier.
Anscheinend gibt es keinen Opt-In, was problematisch scheint. Mindestens ist es schlechter Stil, auch, wenn die Daten anonymisiert sind.
Sie haben aber anscheinend auf HTTPS umgestellt.
Hat jemand Zeit, sich den Code mal anzuschauen um zu bewerten, ob die Daten wirklich anonymisiert gesendet werden?