user_unknown
(Themenstarter)
Anmeldungsdatum: 10. August 2005
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L.A.S. schrieb: user unknown schrieb: ... Es geht also darum, dass Poster und Leser sich das durchlesen können, um sich zu informieren, ob eine Beleidung, die sie schreiben wollen oder gelesen haben unter so eine Gruppenbeleidigung fallen könnte.
Und genau damit kann ich keinerlei Zusammenhang/primären Nutzwert zu Ubuntuusers.de herstellen. Auch beim besten Willen nicht.
Du nicht. Andere können das.
... Ist das jetzt eine Retourkutsche, weil ich Deinen Linkvorschlag kritisiert habe? ...
Das war & ist für mich keine Diskussionsgrundlage, und schon gleich ein denkbar ungünstiger Einstieg. Der Dissenz hatte jedoch mein Interesse an den Widersprüchen in der Sache geweckt.
Welche Widersprüche in welcher Sache?
user unknown schrieb Das ist insofern überraschend, weil es bislang überhaupt keine Diskussion zu der Sache gab.
Gab es sehr wohl, war zwar nicht sonderlich zielgerichtet, hätte mich aber schonmal nachdenklich gemacht.
Wo gab es diese Diskussion? Meinst Du hier die Diskussion auf Seite 3, wo es darum ging, ob eine Schreibkraft einen Flüchtigkeitsfehler begangen hat? Was meinst Du mit "hätte mich nachdenklich gemacht"? Hat es aber nicht? Wieso nicht? Wofür ist das interessant - was willst Du eigentlich sagen?
In der ehedem zitierten HTML-Seite wurde wesentliche Inhalte verändert, ohne dies gesondert kenntlich zu machen.
Welche Seite jetzt - Musterurteile, oder die Seite mit dem Beschluss? Was wurde da geändert? Hast Du das mit Waybackmachine o.ä. herausgefunden, und um was für Änderungen geht es? Wieso schreibst Du so in Rätseln?
Das ist dann nicht nur eine Stil-Frage. Oder sollte man tatsächlich davon ausgehen, das eine Firma anstatt eines rechtl. Vertreters beklagt wurde? Den eigenen Namen unkenntlich machen (verfälschen), aber den der Richterin nicht unkenntlich machen. ☹ Obendrein wird noch zur Anscheinsnahme ein behördliches Siegel missbraucht.
Inwiefern?
Es handelte sich dabei also um eine fehlerhafte Abschrift zur Umsetzung als HTML zur Veröffentlichung auf der Internetpräsenz der Firma. Deshalb sind da auch Rechtschreib-/Abschriftsfehler drin.
Weil Beschlüsse sonst immer rechtschreibfehlerfrei sind? Das weißt Du so? Was würdest Du denn darauf verwetten?
Und dies wurde unmittelbar nach der Übernahme von der Benutzerseite ins offizielle Wiki, zu Recht, hier im Diskusionstrang bemängelt. Damals wäre bereits ein guter Zeitpunkt gewesen, mal den Gründen nachzugehen, anstatt das kritiklos zu übernehmen.
Tut mir leid, es ging ja um den Inhalt des Urteils, nicht darum, wer das abgeschrieben hat, und auf welcher Ebene dann ein Fehler passiert ist. Wieso interessiert Dich das überhaupt?
Den Begriff der Störerhaftung lasse ich jetzt bewusst aussen vor, obwohl er Relevanz hätte bekommen können. Es hätte auch genausogut Forenregel 1.5 in Ansatz gebracht werden können. Wobei für mich tatsächlich die "Schleichwerbung" das ausschlaggebende Moment war.
Moment war, wofür? Welche Schleichwerbung? Für beleidigungsfähige Gruppen? Beschlüsse des Amtsgerichts Tiergarten?
Wenn die Entscheidung nun für Dich nicht nachvollziehbar ist und Du damit ein Problem hast, wende Dich bitte an die Team-/Projektleitung. Es sollte dabei auch der besondere Charakter dieser Seite Berücksichtigung finden. An meinen "Nachforschungen" sollte zu erkennen sein, das es hier nicht um eine Willkürhandlung geht. Punkt.
Was für Nachforschungen. Fragezeichen.
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user_unknown
(Themenstarter)
Anmeldungsdatum: 10. August 2005
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L.A.S. schrieb:
Den Begriff der Störerhaftung lasse ich jetzt bewusst aussen vor, obwohl er Relevanz hätte bekommen können. Es hätte auch genausogut Forenregel 1.5 in Ansatz gebracht werden können. Wobei für mich tatsächlich die "Schleichwerbung" das ausschlaggebende Moment war.
Ich sehe jetzt, dass Du die Seite vandalisiert hast, und zur Verschleierung entgegen den Konventionen diesen Eingriff mit "m", was m.W. für "minor" steht, und kleine Rechtschreibfehler und dergleichen begleiten soll, dokumentiert hast. Hinweis:Die Änderungsnotiz ist sehr wichtig, daher bitte unbedingt eintragen! Die Änderungsnotiz erscheint in der Versionsübersicht, so dass anhand der Notiz direkt sichtbar ist, was geändert wurde, ohne dass man zwei Artikel mit einander vergleichen muss.
Quelle: http://wiki.ubuntuusers.de/Wiki/Benutzung#Bearbeiten Ausschlaggebendes Moment den Eintrag zu löschen war für Dich angeblich der Schleichwerbecharakter. Das wird aber dadurch dementiert, dass Du so viele andere Möglichkeiten aufzählst, den Eintrag zu löschen. Das sieht doch sehr danach aus als wolltest Du den Eintrag unbedingt löschen - egal wie. Jede Begründung wäre Dir recht. Bist Du vielleicht selbst ein Cop? Ich bitte Dich den Vorwurf, es handele sich um Schleichwerbung, zurückzunehmen, denn er unterstellt ja, dass ich Werbung treibe, und diese versteckt habe. Der Vorwurf ist absurd. Nicht nur habe ich mit der Firma nichts zu tun - der Link ging ja nur auf den besagten Beschluss und nicht auf irgendwelche Angebote.
Wenn die Entscheidung nun für Dich nicht nachvollziehbar ist und Du damit ein Problem hast, wende Dich bitte an die Team-/Projektleitung. Es sollte dabei auch der besondere Charakter dieser Seite Berücksichtigung finden. An meinen "Nachforschungen" sollte zu erkennen sein, das es hier nicht um eine Willkürhandlung geht. Punkt.
Im Gegenteil, die Nachforschungen unterstreichen gerade den Willkürcharakter. Du suchst hieraus einen Vorwurf zu konstruieren, dann daraus. Hilfsweise hast Du noch einen dritten in der Hand. Erst dachte ich ja, 1.5 sei auch der Spamparagraph. Jetzt lese ich:
Beiträge dürfen nie andere Personen oder Gruppen diffamieren, demütigen oder in ihrer Würde verletzen. Gezielte Angriffe gegen bestimmte Personen, Firmen, Produkte oder Gruppen werden nicht geduldet, selbst wenn diese nicht im Forum aktiv sind.
http://wiki.ubuntuusers.de/ubuntuusers/Moderatoren/Forenregeln#1-Kleiner-Verhaltenskodex Der Beschluß eines Amtsgerichts diffamiert eine Gruppe? Ich meine - hast Du darüber mal nachgedacht? Oder meinst Du mein Link zu dem Beschluss verletzt die Würde von jemandem? Der Vorwurf ist absurd.
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user_unknown
(Themenstarter)
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Ich habe einen neuen Eintrag beizusteuern: 16 | Beleidigung | Beleidigung i. Internetforum, Offentlegung der Identität durch den Forenbetreiber nach richterlichem Beschluß | http://heise.de/-1793053 |
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Antiqua
Anmeldungsdatum: 30. Dezember 2008
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user unknown, wo bitte ist da ein rechtskräftiges Urteil? Da hat ein Richter einen Zettel unterschreiben, damit die Executive da reingehen und etwas beschlagnahmen darf. Das ist normales Vorgehen zur Beweissicherung und da ist noch nicht mal ein Prozess gestartet, geschweige denn ein rechtskräftiges Urteil gefällt.
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user_unknown
(Themenstarter)
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Antiqua schrieb: user unknown, wo bitte ist da ein rechtskräftiges Urteil?
Störst Du Dich am Seitentitel "Musterurteile"?
Da hat ein Richter einen Zettel unterschreiben, damit die Executive da reingehen und etwas beschlagnahmen darf. Das ist normales Vorgehen zur Beweissicherung und da ist noch nicht mal ein Prozess gestartet, geschweige denn ein rechtskräftiges Urteil gefällt.
Genau. Das kann man, folgt man dem Link, nachlesen. Das ist also für die Leute interessant, die nicht glauben, dass passieren kann, dass jemand zum Rausrücken solcher Daten gezwungen wird, und zweitens für die, die glauben, man müsse der Polizei einfach so, auf Zuruf, die Daten aushändigen.
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Antiqua
Anmeldungsdatum: 30. Dezember 2008
Beiträge: 4532
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user unknown schrieb: Antiqua schrieb: user unknown, wo bitte ist da ein rechtskräftiges Urteil?
Störst Du Dich am Seitentitel "Musterurteile"?
Eher daran, so eine so einfache Tatsache (das Richter Durchsuchungs-, Beschlagnahmungsanträge von der Staatsanwaltschaft unterschreiben mit den bekannten Folgen) die immer wieder mal vorkommt, hier in dieser Linksammlung auftauchen.
Da hat ein Richter einen Zettel unterschreiben, damit die Executive da reingehen und etwas beschlagnahmen darf. Das ist normales Vorgehen zur Beweissicherung und da ist noch nicht mal ein Prozess gestartet, geschweige denn ein rechtskräftiges Urteil gefällt.
Genau. Das kann man, folgt man dem Link, nachlesen. Das ist also für die Leute interessant, die nicht glauben, dass passieren kann, dass jemand zum Rausrücken solcher Daten gezwungen wird, und zweitens für die, die glauben, man müsse der Polizei einfach so, auf Zuruf, die Daten aushändigen.
Es ist noch nicht mal geklärt, ob das Vorgehen überhaupt rechtmäßig war. Meine momentanen Infos: Die AA will die Rechtmäßigkeit des Vorgehens überprüfen lassen. Dann wird vielleicht ein erwähnenswerter Link daraus. 😀
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user_unknown
(Themenstarter)
Anmeldungsdatum: 10. August 2005
Beiträge: 17432
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Antiqua schrieb: Ist es nun ...
Störst Du Dich am Seitentitel "Musterurteile"?
Eher daran, so eine so einfache Tatsache (das Richter Durchsuchungs-, Beschlagnahmungsanträge von der Staatsanwaltschaft unterschreiben mit den bekannten Folgen) die immer wieder mal vorkommt, hier in dieser Linksammlung auftauchen.
... eine einfache Tatsache, oder ...
Es ist noch nicht mal geklärt, ob das Vorgehen überhaupt rechtmäßig war. Meine momentanen Infos: Die AA will die Rechtmäßigkeit des Vorgehens überprüfen lassen.
wird das noch überprüft? Du scheinst Dir ja selbst nicht so sicher zu sein - eben war es noch eine einfache Tatsache.
Dann wird vielleicht ein erwähnenswerter Link daraus. 😀
Es gibt keinen Hinderungsgrund den Link später zu aktualisieren.
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Antiqua
Anmeldungsdatum: 30. Dezember 2008
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Es ist Tatsache, daß Richter oft schnell und unkompliziert Durchsuchungsbeschlüsse unterschreiben und es ist Tatsache, daß das nicht immer einer späteren rechtlichen Überprüfung Stand hält. Das sind zwei verschiedene Dinge.
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user_unknown
(Themenstarter)
Anmeldungsdatum: 10. August 2005
Beiträge: 17432
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Antiqua schrieb: Es ist Tatsache, daß Richter oft schnell und unkompliziert Durchsuchungsbeschlüsse unterschreiben und es ist Tatsache, daß das nicht immer einer späteren rechtlichen Überprüfung Stand hält. Das sind zwei verschiedene Dinge.
Und was willst Du damit sagen? Ich würde ja damit rechnen, dass ähnliches in Zukunft wieder vorkommen kann - immerhin kam es schon mal vor, und hier findet es sich dokumentiert (LINK). Die Linksammlung soll Leuten helfen, die an Rechtsfragen bezüglich Computer und Internet interessiert sind sich ein Bild über die Lage zu machen. Dazu gehören auch Unsicherheiten und faktisches Vorgehen, welches eventuell sich als rechtswidrig erweist. Wenn die Anschrift des Beschuldigten so erstmal zum Kläger gelangt ist das nicht rückgängig zu machen. Es soll nicht eine Quellensammlung für einen Jurastudenten darstellen.
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Antiqua
Anmeldungsdatum: 30. Dezember 2008
Beiträge: 4532
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Ist das jetzt echt dein ernst? Wo ist dann eigentlich der Link, der sagt, daß in Deutschland die normalen Gesetze ab und zu ganz normal angewendet/ausgelegt werden und man das ggf. auch richterlich prüfen lassen kann, ob diese Auslegung tatsächlich rechtens war? Du rechnest im ernst damit, Beweismittelbeschaffung der Staatsanwaltschaft könnte in Zukunft wieder mal vorkommen, immerhin kam sie ja schon mal vor und willst deswegen den Link in dieser Sammlung haben? Sorry, aber das "das Internet" kein rechtsfreier Raum ist müsste mittlerweile selbst der letzte DAU mitbekommen haben...
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user_unknown
(Themenstarter)
Anmeldungsdatum: 10. August 2005
Beiträge: 17432
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Ist das jetzt echt dein ernst?
Nein, ich schreib das nur rein, weil ich die Zeit irgendwie totschlagen muss und die Wikiregel nicht kannte, dass Dinge, die Antiqua für selbstverständlich hält im Wiki nichts verloren haben. Es gibt zwar noch andere Personen die offenbar unterschiedliche Vorstellungen davon haben, was hier rechtmäßig ist und was nicht, so dass selbst Heise.de und Kulturzeit darüber berichteten, aber das sind wohl offensichtlich alles Vollidioten, die das offensichtliche nicht sehen. Außerdem natürlich die streitenden Parteien. Wenn Du es so genau weißt - wie wird denn das Urteil aussehen?
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Antiqua
Anmeldungsdatum: 30. Dezember 2008
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Ah, schön, na dann noch ausführlicher. Ich schrieb nirgens, daß es den Regeln nicht entspräche. Ich schrieb nur, daß ich nicht deine Meinung teile, der Link wäre wichtig. Ich schrieb auch nur, daß es ein ganz normaler Vorgang ist und daß dieser Vorgang eventuell nicht rechtens ist/war. Das die Presse das hoch kocht, liegt an der möglicherweise tangierten Pressefreiheit (was auch noch nicht geklärt ist) und weil der sich beleidigt fühlende Mensch kein niemand ist und der Verdacht im Raum steht, daß die Staatsanwaltschaft (und der unterschreibende Richter) sich deswegen zu weit aus dem Fenster gelehnt hat. Wenn es da um ein kleines Privatforum gehen würde und um einen Unbekannten Menschen, würde um diesen Vorgang keinerlei Aufhebens gemacht werden, solange dazu noch nicht mal ein Gerichtsverfahren eröffnet ist. Vermutlich würde dann auch kein Richter den Durchsuchungsbeschluss unterschrieben haben. Ähnliche Fälle (also bezogen auf das Herausgeben von Nutzerdaten) gab es nämlich schon, inklusive echter Urteile, z.B. dieses Urteil (wahllos gegoogelt). Ich bin eben der Meinung, dieser Fall steht erst am Anfang und da ist noch viel zu viel unklar. Was sich daraus entwickelt, kann noch keiner sagen. Deshalb sollte der Link meiner Meinung nach nicht in diese Linksammlung.
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user_unknown
(Themenstarter)
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Wenn es da um ein kleines Privatforum gehen würde und um einen Unbekannten Menschen, würde um diesen Vorgang keinerlei Aufhebens gemacht werden, solange dazu noch nicht mal ein Gerichtsverfahren eröffnet ist.
Die Daten sind weg - ob das Verhalten nochmal richterlich geprüft wird oder nicht. Ich weiss nicht wieso Du immer auf dem Gerichtsverfahren, welches noch nicht eröffnet ist, rumreitest.
Vermutlich würde dann auch kein Richter den Durchsuchungsbeschluss unterschrieben haben.
Reine Spekulation.
Ähnliche Fälle (also bezogen auf das Herausgeben von Nutzerdaten) gab es nämlich schon, inklusive echter Urteile, z.B. dieses Urteil (wahllos gegoogelt).
"Von einem Amtsgericht!" beschwert sich dann der nächste. Ohne eine Prosaaufbereitung drumherum, sage ich. Und was ist das für ein Dienst, openjur.de? Wie lange gibt es den schon, wieviele Urteile hat der, wie lange wird es den noch geben, wie lange bleibt der Link gültig? Ich denke bei Heise ist man für ein paar Jahre relativ sicher. Ist das denn jetzt der Vorschlag dieses Urteil zu verlinken, oder was willst Du mit dem Link beweisen? Mich stört, dass wenn ich Informationen erweitern will erstmal jemand kommt, der das zu verhindern versucht, und offenbar mit beliebigen Argumenten: Noch nicht rechtskräftig, es weiß sowieso jeder, es gibt abweichende Urteile, es war eine korrupte Gefälligkeitsentscheidung, es ist unwichtig. Es stört mich dass mehr Arbeit darein gesteckt wird die Arbeit anderer kaputt zu machen, als selbst was zu machen. Wenn es Dir unwichtig erscheint, ignorier es halt.
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Antiqua
Anmeldungsdatum: 30. Dezember 2008
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Antiqua schrieb:
Ich schrieb nirgens, daß es den Regeln nicht entspräche. Ich schrieb nur, daß ich nicht deine Meinung teile, der Link wäre wichtig. … Ich bin eben der Meinung, dieser Fall steht erst am Anfang und da ist noch viel zu viel unklar. Was sich daraus entwickelt, kann noch keiner sagen. Deshalb sollte der Link meiner Meinung nach nicht in diese Linksammlung.
Mehr gibts inhaltlich von meiner Seite dazu nicht zu sagen. Wenn du meinst, ihn ins Wiki einpflegen zu müssen, dann mach das. Von meiner Seite gibts garantiert keinen kindischen Edit-War deswegen, ich bin ja noch nicht mal im Wiki-Team. Wie du persönlich damit umgehst, daß ich eine von dir differierende Meinung habe, finde ich übrigens interessant. 😉
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user_unknown
(Themenstarter)
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Wenn du meinst, ihn ins Wiki einpflegen zu müssen, dann mach das.
Da, wo die Seite gespeichert wird, habe ich keine Schreibrechte.
Wie du persönlich damit umgehst, daß ich eine von dir differierende Meinung habe, finde ich übrigens interessant. 😉
Laß mich darauf mit Deinen eigenen Worten antworten:
Ist das jetzt echt dein Ernst?
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